Spürbare Entlastungen für Familien beschlossen – Behinderten-Pauschbetrag verdoppelt

Mit einem ganzen Bündel von Maßnahmen werden die Familien in Deutschland zum Jahreswechsel entlastet. Ende Oktober wurde sowohl das „Zweite Familienentlastungsgesetz“ als auch das „Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ vom Deutschen Bundestag beschlossen.

Beide Vorhaben waren eine Herzensangelegenheit der CSU-Landesgruppe: es wird eine Erhöhung beim Kindergeld von 15 Euro und eine entsprechende Anpassung des Freibetrages geben. Das heißt: Das Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt jeweils auf 219 Euro, für das dritte Kind auf 225 Euro und für das vierte für jedes weitere Kind jeweils 250 Euro pro Monat.

Außerdem wird zur steuerlichen Freistellung des steuerlichen Existenzminimums der Grundfreibetrag angehoben. Damit wird einmal mehr die ‚kalte Progression‘ abgeschafft. Um es klar zu sagen: auf unsere Initiative hin wird seit nunmehr acht Jahren die kalte Progression wirksam bekämpft und regelmäßig ausgeglichen. Gemeinsam mit den Maßnahmen aus dem Ersten Familienentlastungsgesetz, der Einführung des Baukindergeldes und der Zahlung des Kinderbonus sendet die Unionsfraktion damit in dieser Legislaturperiode ein starkes Signal, gerade für Familien mit Kindern.

Mit dem zweiten wichtigen Gesetz profitieren Behinderte, Pflegebedürftige und deren Angehörige. Beschlossen wurden eine Verdoppelung der Behinderten-Pauschbeträge und die Vereinfachung der Systematik. Es ist das erklärte Ziel der CSU, dass die Betroffenen eine wirkliche Hilfe im Alltag erfahren. Es sollte schließlich nicht vergessen werden, dass mehr als sieben Millionen Menschen mit Behinderung in Deutschland nicht durch Einrichtungen oder besondere Dienste der Behindertenhilfe unterstützt werden, sondern einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. So wird der Betrag bei einem Grad der Behinderung von 50 Prozent auf 1.140 Euro steigen, bei 100 Prozent auf 2.840 Euro. Auch wird eine Pauschale künftig bereits bei einem Grad der Behinderung von 20 Prozent gewährt. Die Erhöhung und Ausweitung soll in vielen Fällen den aufwändigen Einzelnachweis von Aufwendungen vermeiden.

Zudem soll ein behinderungsbedingter Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt werden. Bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50 soll künftig auf die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung des Pauschbetrags verzichtet werden.

Zudem wird Pflege-Pauschbetrag bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 erhöht und für die Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 und 3 neu eingeführt. Auch kann der Pflege-Pauschbetrag künftig auch unabhängig vom Vorliegen des Kriteriums ‘hilflos’ bei der zu pflegenden Person geltend gemacht werden.

„Unserem Anspruch, alle Berechtigten von Bürokratie zu entlasten, sind wir aus meiner Sicht mit diesem Gesetz gerecht geworden. Ich freue mich auch, dass wir die schon lange fälligen Anpassungen aufgrund unserer Initiative endlich umsetzen konnten, für junge Familien, für Menschen mit Behinderung und für pflegebedürftige Menschen“, so der Bundestagsabgeordnete und Finanz- und haushaltspolitische Sprecher der CSU im Bundestag Sebastian Brehm.

Sebastian Brehm MdB

Finanz- und haushaltspolitischer Sprecher der CSU im Bundestag

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