Errichtung der neuen Grundschule in der Forchheimer Straße

Über die Homepage des Staatl. Schulamts werden relevante Informationen aus allen Zuständigkeitsbereichen (Staatliches Schulamt, Schulreferat, Jugendamt) gesammelt und zentral kommuniziert.
Siehe: nbg.schulamt.info

Infos zur neuen Grundschule
• fünfzügige Grundschule mit integriertem Hort in der Bauweise Kombieinrichtung für 500 Kinder
• Verzahnung von Raumstruktur und pädagogischem Konzept 
• enge Zusammenarbeit von Grundschule und Kinderhort durch Cluster
• planmäßiger Start im September 2024 

Notwendige Sprengeländerungen
In zahlreichen Ausschuss- und Stadtratssitzungen wurden seit 2012 die Planungen konkretisiert und immer wieder angepasste Beschlüsse für diese neue Grundschule gefasst. Jeder neue Grundschulsprengel, der bei der Errichtung einer neuen staatlichen Grundschule entstehen muss, verändert zwingend die Sprengel der bestehenden Grundschulen, denn es gibt im Stadtgebiet keine sprengel-freien Bereiche. 
Die Sprengelgrenzen für die neue Grundschule in der Forchheimer Straße wurden zudem mit Blick auf die zukünftige Bebauung gewählt. Dabei wurden die perspektivisch neuen sozialräumlichen Strukturen berücksichtigt.

Die durch die Sprengeländerung betroffenen Grundschulen St. Johannis, Wahlerschule, Dr.-Theo-Schöller-Schule, Thoner Espan, Friedrich-Hegel-Schule und Ludwig-Uhland-Schule sind bereits jetzt durch die Zahl der Schülerinnen und Schüler im Nürnberger Norden überbelegt. Gerade in Hinblick auf die zukünftige Nachverdichtung bedeutet die Errichtung der neuen Grundschule in der Forchheimer Straße und die damit verbundene Änderung der Sprengelgrenzen eine echte Entlastung und eine Verbesserung der Bildungsqualität an den Grundschulen im Norden, konkret beispielsweise ein angemesseneres Lehrer-Schüler-Verhältnis oder ein vielfältigeres Fachraumangebot. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Bereitstellung von Ganztagesangeboten. Diese ermöglichen Eltern nicht nur eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine höhere Flexibilität aus. Durch die neue Grundschule Forchheimer Straße kann die aktuelle Betreuungssquote von 74% auf über 90% anwachsen.

Die Stadtverwaltung hat in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt und den betroffenen Schulleitungen verschiedene Sprengelvarianten betrachtet und diskutiert. Wesentliche Aspekte dabei sind z. B. eine sinnvolle Klassenbildung oder der sichere Schulweg, wobei der kürzeste Weg nicht immer auch der sicherste ist. 
Der Schulausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 30.11.2023 diese Anpassung beschlossen.

Nächste Schritte
Der neue Sprengel inklusive der Sprengelanpassungen vorhandener Sprengel löst ein sogenanntes Sprengeländerungsverfahren durch die Regierung von Mittelfranken aus. 
Das Staatliche Schulamt in der Stadt Nürnberg wird nun einen offiziellen Antrag an die Regierung von Mittelfranken stellen, woraufhin ein offizielles Anhörungsverfahren gestartet wird. Im Zuge des Anhörungsverfahrens werden sämtliche Einwendungen der anzuhörenden Beteiligten aufsichtlich abgewogen und ohne weitere Einbindung der Prozessbeteiligten zu einer aufsichtlich finalen Entscheidung gebracht. Die Stadt Nürnberg wird entsprechend zu gegebener Zeit über die Festlegung mittels Veröffentlichung der Rechtsverordnung im Amtsblatt informiert. 

Übergangsverfahren
Grundsätzlich gelten mit Nutzungsbeginn der Grundschule Forchheimer Straße zum Schuljahr 2024/2025 dann die neuen, von der Regierung von Mittelfranken beschlossenen Schulsprengel. Für das Schuljahr 2024/2025 wurde jedoch zwischen dem Staatlichen Schulamt, den betroffenen Schulleitungen und der Stadt Nürnberg nachfolgendes Übergangsverfahren gefunden:
• 1. Jahrgangsstufe: Die zum Schuljahr 2024/2025 einzuschulenden Erstklässlerinnen und Erstklässler werden in den neuen Sprengelgrenzen eingeschult.
• 2. Jahrgangsstufe: Die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2024/2025 eine 2. Klasse besuchen, wechseln an die künftig neue Sprengelschule.
• 3. Jahrgangsstufe: Die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2024/2025 eine 3. Klasse besuchen, wechseln an die künftig neue Sprengelschule.
• 4. Jahrgangsstufe: Die Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2024/2025 eine 4. Klasse besuchen, können auf Antrag der Eltern an der bisherigen Sprengelschule verbleiben. Im Rahmen eines Zuweisungsverfahrens durch das Staatliche Schulamt kann dem Wunsch der Eltern entsprochen werden.

Durch dieses Übergangsverfahren gelingt es, für die bestehenden Schulen unmittelbar die notwendige Entlastung herbeizuführen. Zudem bleiben Kinder verschiedenen Alters aus dem gleichen sozialräumlichen Umfeld zusammen und können weiterhin Gemeinschaften bilden, um den neuen Schulweg zurückzulegen. Bei Härtefällen sichert die Stadtverwaltung eine individuelle Betrachtung des Schulwegs zu. 

Pädagogische Begleitung des Übergangs zur neuen Grundschule
Durch das gewählte Übergangsverfahren haben alle Kinder und Familien eine verlässliche Auskunft darüber, ob ihr Kind von einem Wechsel betroffen ist oder nicht. Eine Aufgabe von den betroffenen Grundschulen und Horten (und Trägern) ist es, den Übergang der Kinder zu organisieren, zu gestalten und zu begleiten. Dazu dient auch die bereits durchgeführte Berücksichtigung bei der Klassenbildung der Eingangsklassen im laufenden Schuljahr. Darüber hinaus gibt es weitere verschiedene pädagogische Konzeptideen, wie der Übergangsprozess gestaltet werden kann, beispielsweise durch eine Schulhausrally, einen Besuch an der neuen Grundschule bzw. einer Baustellenbesichtigung oder die Möglichkeit einen Tag lang als „Außenklasse“ an der neuen Grundschule mit der gesamten Klasse zu verbringen.

In Abweichung zur Sprengelpflicht besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit im Rahmen des BayEUG Art.43 mittels eines Gastschulantrags eine andere als die Sprengelschule zu besuchen. Gerade persönlich zwingende und individuelle Gründe eines Kindes ermöglichen eine Genehmigungsfähigkeit, wenn keine schulorganisatorischen Gründe dagegensprechen. Hierzu werden immer die beteiligten Schulleitungen angehört, die die Schulsituation, aber auch die familiäre Situation der Antragsteller (z.B. Geschwisterkinder) kennen.

Beitrag Stadt Nürnberg

Für weitere Fragen steht das Amt für Allgemeinbildende Schulen zur Verfügung scha@stadt.nuernberg.de

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