Die vom Verkehrsausschuss des Stadtrats im Dezember 2018 beschlossene Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in den Bewohnerparkgebieten der Altstadt wird ab Dezember 2020 umgesetzt. Begonnen wird im Gebiet B, dem Burgviertel. Aufgrund der Größe der Altstadt erfolgt die Realisierung schrittweise. Bis Ende 2021 wird die Umstellung auch in den weiteren Bewohnerparkgebieten erfolgen.
Die bestehenden Bewohnerparkplätze bleiben in der Summe erhalten. Die Regelungszeit wird wie oft gefordert auf den Zeitraum Montag bis Sonntag, 8 bis 22 Uhr, ausgeweitet. Alle bisher kostenfreien Parkplätze werden in Zukunft nach dem Mischprinzip bewirtschaftet. Auf diesen ist Jedermann das Parken gegen Gebühr für eine Höchstparkdauer von vier Stunden erlaubt. Anwohnende mit gültigem Bewohnerparkausweis dürfen hier nun zusätzlich kostenfrei und unbegrenzt parken.
Die bisher schon vorhandenen kostenpflichtigen Kurzzeitparkplätze bleiben bestehen. Nur hier müssen Anwohnerinnen und Anwohner, wie alle anderen Besucherinnen und Besucher auch, Parkgebühren bezahlen. Alle weiteren Sonderparkplätze (Behindertenstellplätze, Taxi, eingeschränkte Haltverbotszonen beziehungsweise Ladezonen) bleiben ebenfalls erhalten.
„Die Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in der Altstadt, das zeigte der einstimmige Beschluss im Verkehrsausschuss des Stadtrats, war überfällig. Auf diese Weise wird der belastende Parksuchverkehr vermieden. Nürnberg ist damit fast allen deutschen Großstädten voraus“, so Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich. Im Ergebnis wird sich die Chance auf einen Parkplatz in der Altstadt für Anwohnende mit Bewohnerparkausweis erhöhen. Das kostenfreie Dauerparken im
öffentlichen Raum von Nicht-Bewohnern wird in Zukunft jedoch nicht mehr möglich sein. Damit haben auch Kundinnen und Kunden, die nur für kürzere Erledigungen einen Parkplatz benötigen, eine höhere Chance auf einen kostenpflichtigen Stellplatz. Darüber hinaus gibt es ausreichend Stellplätze in den vielen Parkhäusern der Altstadt. Als entspannter Weg in die Innenstadt bietet sich zudem die Nutzung des öffentlichen Verkehrs oder auch des Fahrrads an.
Nach dem Stadtratsbeschluss ist an die Umstellung der Parkraumbewirtschaftung die Umgestaltung verschiedener Plätze oder die Änderung der Verkehrsführung an mehreren Stellen in der Altstadt geknüpft. „Um unseren hohen Standard als Wohn-, Lebens- und Wirtschaftsstandort zu behalten und auszubauen, brauchen wir attraktive und für alle Menschen nutzbare Flächen im öffentlichen Raum. Durch die Umstellung erhöhen sich unsere Spielräume, gleichzeitig stellen wir aber sicher, dass die Belange der Bewohnerinnen und Bewohner der Altstadt nicht zu kurz kommen“, betont Ulrich. „Wer schnell etwas in einem Geschäft erledigen möchte und auf das Auto angewiesen ist, wird nun leichter einen Stellplatz finden, alle Kunden und Besucher der Altstadt werden durch den Gewinn an öffentlichem Raum mehr Freude an Einkauf, Gastronomie oder einfach der Stadt an sich haben.“
In einigen Bereichen wird es eine Neuaufteilung der Parkplatzzuordnung geben. Dabei werden reine Bewohnerparkplätze vornehmlich in Wohnstraßen konzentriert, Mischparkplätze verstärkt an Plätzen, größeren Kreuzungsbereichen und Geschäftsstraßen.
Die Termine der Umstellung für die jeweiligen Gebiete werden in der Presse sowie auf der Webseite des Verkehrsplanungsamts (www.verkehrsplanung.nuernberg.de) bekannt gegeben. Zusätzlich werden alle Haushalte des jeweiligen Bewohnerparkgebiets per Postwurfsendung über die Umstellung informiert.