Von der Bessemerstraße zum Marienbergpark: Der Ausbau der Radvorrangroute 4 geht weiter

Die Bessemerstraße und Carl-Schurz-Straße sowie im weiteren Verlauf der Falknerweg bis zum Marienbergpark werden zur Fahrradstraße umgewidmet. Das hat der Verkehrsausschuss in seiner Sitzung am Donnerstag, 26. Juni 2025, beschlossen. Zusammen mit dem Teilstück der Ziegelsteinstraße wird die Radvorrangroute 4 die Quartierserschließung im Nordosten und die Verbindung zwischen den Stadtteilen für den Radverkehr deutlich verbessern.

Foto: AdobeStock

„Zukünftig wird es möglich sein, bequem mit dem Rad von der Kieslingstraße über Ziegelstein und den Marienbergpark bis zur Parlerstraße in Wetzendorf zu gelangen“, fasst Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich zusammen. Die Bessemerstraße und Carl-Schurz-Straße schließen unmittelbar an das Teilstück Martinstraße / Klingenhofstraße an, welches bereits in Umsetzung ist. Die Beschilderung wird angepasst, große Fahrradstraßen-Piktogramme werden angebracht und die Kreuzungsbereiche rot eingefärbt. Zudem wird ein Teil des Rad- und Gehwegs am U-Bahnhof Herrnhütte zur Verbesserung der Sichtverhältnisse geringfügig verbreitert.

Die Hugo-Distler-Straße und der Falknerweg sind über die Ziegelsteinstraße mit der Carl-Schurz-Straße verbunden. Die Hugo-Distler-Straße, die eine geringe Fahrbahnbreite hat, bleibt Tempo-30-Zone. Zur besseren Sichtbarkeit werden die Parkplätze auf der Straße einseitig markiert. Die Carl-Schurz-Straße wird zur Fahrradstraße umgewidmet und ebenfalls an den aktuellen Nürnberger Standard für Fahrradstraßen angepasst. Zusätzlich wird der schlecht einsehbare Anschlussweg zum Marienbergpark etwas verbreitert, um an dieser Stelle die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Was ist eine Fahrradstraße?

Eine Fahrradstraße ist eine ausdrücklich für Radfahrende vorgesehene Straße. Hier haben sie Vorrang und dürfen nebeneinander fahren, auch in Gruppen. Andere Fahrzeuge dürfen die Straße benutzen, wenn sie per Zusatzschild zugelassen sind. Sie müssen sich dem Tempo des Radverkehrs anpassen. Als Höchstgeschwindigkeit gilt Tempo 30. Radfahrende dürfen – wie auch in allen anderen Straßen – weder gefährdet noch behindert und nur mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern überholt werden. Wenn nötig, müssen Autofahrende die Geschwindigkeit weiter verringern und hinter den Radfahrenden verbleiben. In der Regel gilt in Fahrradstraßen die Vorfahrtsregelung; einmündende Straßen sind damit untergeordnet.

Mehr Informationen zum Thema Fahrradstraßen online unter
www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/fahrradstrasse.html

Mehr Informationen zum Thema Radvorrangrouten online unter
www.nuernberg.de/internet/verkehrsplanung/radvorrangrouten.html

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