Änderung der Stellplatzsatzung

Ein weiterer Schritt zur Stärkung nachhaltiger Quartiersentwicklungen ist getan. Am Donnerstag, 13. Juni 2024, wurde in der öffentlichen Sitzung des Stadtplanungsausschusses die Änderung der Stellplatzsatzung mit zugehöriger Richtzahlenliste sowie den Vollzugsanweisungen behandelt. Die Stellplatzsatzung ist das wesentliche Instrument zur Sicherung, dass der ruhende Verkehr von Vorhaben auf privaten Grundstücksflächen und nicht im öffentlichen Raum abgewickelt wird. Sie trägt damit erheblich zur Entlastung des öffentlichen Raums bei.

Die Grundzüge der Satzung bleiben unverändert. Die Neuerungen schaffen jedoch mehr Transparenz des verwaltungsrechtlichen Handelns, sichern Qualitäten und orientieren sich durch die Änderung der Richtzahlen stärker am realen Stellplatzbedarf.

Im Detail wurde sichergestellt, dass nun Nutzungsänderungen von Läden zu gastronomischen Betrieben einfacher werden. Weitere Anpassungen betreffen besondere Nutzungen wie Krankenhäuser, Hochschulen oder Gewerbebetriebe, die auch wegen der nach Corona veränderten Realitäten in der Arbeitswelt erheblich bessergestellt werden: deren Stellplatzbedarf wird nun geringer angenommen. „Die kleine Novelle der Stellplatzsatzung wird gewährleisten, dass Gewerbebetriebe nur die tatsächlich nötige Zahl an Stellplätzen errichten müssen, nicht mehr. Die Möglichkeit zur Ablöse bleibt unverändert erhalten“, so Planungs- und Baureferent Daniel F. Ulrich.

Zudem sind im Wohnungsbau künftig schon ab 100 Quadratmeter Wohnfläche zwei Stellplätze nachzuweisen, bisher galt dies erst ab 130 Quadratmetern. Gerade den Beschwerden aus den Außenstadtteilen kann damit Rechnung getragen werden. Der „klassische“ Geschosswohnungsbau mit Wohnungsgrößen zwischen 70 und 95 Quadratmetern ist von der Neuregelung kaum betroffen – Wohnungen mit über 100 Quadratmetern Fläche sind in der Regel Familieneigenheime.

Die nach vielen Jahren erstmalige Anhebung der Ablösebeträge, welche das Niveau der Nachbarstädte Erlangen und Fürth noch nicht erreichen werden, dient der Errichtung von Quartiersparkhäusern. „Quartiersparkhäuser sind ein wichtiges Instrument zur Entlastung des öffentlichen Raums vom ruhenden Verkehr, gerade da, wo Parken auf dem Grundstück wegen der bestehenden Bebauung nicht geht. Sie müssen aber auch preislich attraktiv sein. Das werden wir mit Mitteln aus der Stellplatzablöse sichern“, so Oberbürgermeister Marcus König.

Die Änderung muss Ende Juni 2024 im Stadtrat bestätigt werden, die Satzung soll dann Ende Juli 2024 in Kraft treten.

Werbung