Deutliche Erhöhung der Einkommensgrenzen in der Wohnraumförderung

Wirtschafts- und Wissenschaftsreferent Dr. Michael Fraas begrüßt die Erhöhung der Einkommensgrenzen für die Wohnraumförderung in Bayern. Aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung hat die Bayerische Staatsregierung die Einkommensgrenzen mit Wirkung zum 1. September 2023 angepasst. Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen um rund 25 Prozent steigt beispielsweise die gesetzliche Einkommenshöchstgrenze für eine Familie mit einem Kind von bisher 45 500 Euro auf 57 100 Euro. Letzteres entspricht einem Jahresbruttoeinkommen von rund 81 600 Euro.

Dr. Fraas sagt hierzu: „Damit können deutlich mehr Haushalte von den Möglichkeiten der Wohnraumförderung profitieren. Künftig sind auch solche Haushalte förderfähig, die bisher zu viel verdienten, um die Wohnraumförderung in Anspruch zu nehmen, jedoch zu wenig, um sich selbst eine angemessene Mietwohnung oder ein Eigenheim leisten zu können. Daher ist die Anhebung der Einkommensgrenzen gerade für die Menschen in den Großstädten und Ballungsräumen wichtig!“

Im Rahmen der Wohnraumförderung wird der Bau und die Modernisierung von Mietwohnraum sowie der Erwerb von Eigenwohnraum unterstützt. Haushalte innerhalb der Einkommensgrenzen erhalten als Mieter geförderter Wohnungen Zuschüsse zur monatlichen Miete, während sie für den Erwerb von Wohneigentum zinsvergünstigte Darlehen und Zuschüsse aus dem Bayerischen Wohnungsbauprogramm sowie einen Zuschuss aus dem städtischen „100 Häuser für 100 Familien“-Programm beantragen können. Die Fördermittel werden nach Antragseingang vergeben und sind jährlich begrenzt. So ist der städtische Zuschuss für 2023 bereits ausgeschöpft.

Für eine Familie mit Kind mit einem Bruttojahreseinkommen von rund 80 000 Euro beispielsweise ist beim Kauf eines gebrauchten Reihenhauses mit 600 000 Euro Gesamtkosten und 32 500 Euro Eigenkapital überschlägig folgende Förderung möglich: ein staatliches Baudarlehen von 100 000 Euro (0,5 Prozent Zins p.a., 2,0 Prozent Tilgung) mit einer Laufzeit von 15 Jahren, ein Kinderzuschuss von 7 500 Euro sowie ein Zweiterwerbszuschuss von 50 000 Euro, ergänzt durch ein Darlehen aus dem Zinsverbilligungsprogramm der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt von 200 000 Euro (1,65 Prozent Zins p.a., 2,0 Prozent Tilgung) bei zehnjähriger Laufzeit sowie einem städtischen Zuschuss aus dem „100 Häuser für 100 Familien“- Programm von 10 000 Euro.

Der Stab Wohnen im Wirtschafts- und Wissenschaftsreferat, Marienstraße 6, 90402 Nürnberg, www.wohnen.nuernberg.de ist die Bewilligungsstelle für die Wohnraumförderung im Nürnberger Stadtgebiet und informiert und berät unter Telefon 09 11 / 2 31-26 04 zu den Möglichkeiten der verschiedenen staatlichen und städtischen Förderprogramme.

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