Der Riesenbärenklau – dekorativ aber sehr gefährlich

Der Riesenbärenklau gilt als invasive Art. Sein immer häufigeres Auftreten führt zu Problemen und Kosten. Ausserdem kann er unserer Gesundheit schaden. Helfen Sie mit Beobachtungen von Riesenbärenklau zu melden. Die prächtige Erscheinung des Riesenbärenklaus (Heracleum mantegazzianum) fasziniert. Jedoch ist er nicht beliebt in der Schweiz. Der Grund ist einfach: Er zählt zu den invasiven Arten. Als gebietsfremde Art breitet er sich immer weiter aus und verdrängt einheimische Pflanzen. Ein einzelner Riesenbärenklau produziert 10.000 Samen, die sich mit dem Wind, Wasser und Tieren verbreiten. Mit seinen Blättern, die große Schatten werfen, ist er gegenüber den anderen Pflanzen überlegen. Zusätzlich gefährdet der Riesenbärenklau unsere Gesundheit. Eine Berührung mit der Pflanze unter Sonneneinstrahlung kann zu Verbrennungen und Blasen führen (Phototoxische Reaktion). Deshalb sollte man die Pflanze nie mit blossen Händen berühren. Merkmale: Der Riesenbärenklau kann, wie der Name schon sagt, riesig werden – bis zu 3,5 Meter. Die Staude bildet bis zu zehn Zentimeter dicke, hohle Stängel, die oft rot besprenkelt sind. Er besitzt sehr grosse Blätter, die tief drei- oder fünfteilig, mit fiederteiligen, spitzen Abschnitten und unterseits kurz behaart sind. Bis zu 50 Zentimeter Durchmesser können die Dolden erreichen, mit 50-150-strahligen Blüten in weiss oder gelbgrün, die zwischen Juni und August blühen. Bekämpfung: Riesenbärenklau kann entfernt werden. Dafür muss unbedingt langärmelige Kleider und Handschuhe getragen werden. Nachdem die Pflanze bis etwa 15 Zentimeter über dem Boden abgeschnitten worden ist, muss der Wurzelstock entfernt werden. Das Pflanzenmaterial darf nicht im Garten- oder als Feldrandkompost deponiert werden. Wenn keine professionell geführte Kompostieranlage mit Hygienisierungsphase oder eine Vergärungsanlage mit thermophiler Hygienisierungsphase in der Nähe hat, dann kommt nur die Kehrichtverbrennung in Frage.
Melden: Haben Sie einen Riesenbärenklau entdeckt, dann melden Sie dies dem Grundstücksbesitzer bzw. dem Landnutzer und der Unteren Naturschutzbehörde. Bekämpfen Sie Funde auf Ihrem eigenen Grundstück unter Einhaltung der Vorraussetzungen selbst – somit sorgen Sie für eine sichere Umwelt.

Quelle: Naturschutz Bayern
Fotos: Wikipedia

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