ADAC Verkehrsforum 2024: Cannabis – eine neue Gefahr für die Verkehrssicherheit?

+++ Interessante Vorträge und spannende Diskussionen auf dem Verkehrsforum des ADAC Nordbayern 2024 in Schlüsselfeld +++ 

Schlüsselfeld. Am 1. April 2024 wurde Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert. Seitdem ist dieser Schritt eine der meistbeachteten Thematiken in der nationalen Politik und Gesellschaft. Mit der erfolgten Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland, ist davon auszugehen, dass der Konsum auch in Bayern steigen könnte. Die Verkehrsteilnahme unter dem Einfluss von Alkohol, Cannabis und anderen Drogen stellt seit Jahren ein wachsendes Problem dar. Somit stellt sich die Frage, welche Auswirkungen Cannabis auf die Verkehrssicherheit haben wird. 

„Eines ist klar: Drogen und Autofahren passen nicht zusammen. Das Fahren unter Wirkung von Drogen bleibt auch nach der Teillegalisierung von Cannabis weiterhin gefährlich und somit bereits ab geringen Grenzwerten verboten. Es besteht hier aufgrund der aktuellen Entwicklungen ein enormer Aufklärungsbedarf, bereits bei Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren“, so Peter Hübner, stellv. Vorsitzender und Vorstandsmitglied Verkehr beim ADAC Nordbayern. 

Auf dem diesjährigen Verkehrsforum des ADAC Nordbayern in Schlüsselfeld diskutierten deshalb am Samstag Expertinnen und Experten aus Wirtschaft, Verbänden, Wissenschaft und von der Polizei, inwieweit die Verkehrssicherheit durch die Teillegalisierung von Cannabis beeinflusst wird. 

Welche Konsequenzen drohen dem Cannabis Konsumenten im Straßenverkehr? Wie ist der neue Grenzwert von 3,5 Nanogramm einzuordnen? Mit welchen Folgen und Unsicherheiten haben Verkehrsteilnehmer und Strafverfolgungsorgane zu kämpfen? All diese Fragen sollten im Rahmen des ADAC Verkehrsforum beantwortet werden. 

Nach der Begrüßung von Thomas Dill, Vorsitzender des ADAC Nordbayern e.V., startete die Vortragsreihe mit Peter Hübner, der auf die Gefahren durch Cannabis im Straßenverkehr hinwies. 

Während Hubert Schröder, Polizeirat beim Bayerischen Staatsministerium des Inneren, im Anschluss eine rechtliche Einordnung zum Cannabiskonsum im Straßenverkehr vorstellte, sprach Georg Wurth als Geschäftsführer des deutschen Hanfverbandes über die Parallelen zwischen Alkohol- und Cannabiskonsumenten und das diese nicht unterschiedlich behandelt werden dürften: „Durch Führerscheinentzug oder MPU-Anordnung auch für nüchterne Cannabiskonsumenten wurde das Fahrerlaubnisrecht bisher als Ersatzstrafe missbraucht. Diese Diskriminierung wurde durch den neuen THC-Grenzwert, aber auch durch die Änderung der FEV abgemildert. Ich sehe darin kein Risiko, sondern sogar eine Chance für die Verkehrssicherheit, denn es lohnt sich nun mehr, Fahren und Konsumieren zu trennen.“ 

Welche direkten Auswirkungen THC im Körper der Konsumierenden hat, machte Ulrich Chiellino in seinem Vortrag deutlich. Der Leiter Verkehrspolitik beim ADAC e.V. betonte, „dass sich niemand an einen Grenzwert herankiffen kann und es keine zum Alkohol vergleichbare Dosis-Wirkungsbeziehung gibt. Das macht es für die Konsumenten so schwierig, die Situation richtig zu beurteilen.“ 

Marc Ziemann vom Bund Deutscher Cannabis-Patienten e.V. legte bei seinem Vortrag hingegen den Fokus auf den Unterschied zwischen Freizeitkonsumenten und Patienten. 

Den Schlusspunkt setzte eine ausführliche Podiumsdiskussion mit allen Beteiligten, sowie dem Präsidenten des Bayerischen Polizeiverwaltungsamts Timo Payer und PD Ingo Lieb, Leiter E4 des Polizeipräsidiums Mittelfranken. Moderiert wurde die Diskussion von Jürgen Hildebrandt, Leiter Verkehr, Technik und Umwelt beim ADAC Nordbayern. 

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