Die Innenstadt wird noch attraktiver und strukturierter: Ab sofort benötigen Personen, die öffentliche Flächen nutzen möchten, eine Erlaubnis. Doch keine Sorge – diese Neuerung bringt viele positive Veränderungen mit sich. Die neue Regelung, bekannt als „Sondernutzungsrichtlinie Innenstadt“, bietet Gewerbetreibenden neue Möglichkeiten, ihre Geschäfte ansprechend und kundenfreundlich zu gestalten.
Aktionszonen und Nutzungszonen für Gewerbetreibende
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Einrichtung von sogenannten ‚Aktionszonen‘. Gewerbetreibende können vor ihren Läden Bereiche schaffen, in denen Kunden ein angenehmes Sitzambiente genießen oder neue Produkte entdecken können. Diese Zonen sind nicht nur einladend, sondern bieten auch Raum für kreative Verkaufsaktionen. Darüber hinaus können in Absprache mit der Verwaltung ‚Nutzungszonen‘ definiert werden, um ansprechende Warenauslageflächen zu gestalten.
Neue Möglichkeiten ohne Antrag und Gebühren
Eine besonders erfreuliche Änderung ist die Einführung von Nutzungsmöglichkeiten, die keinen Antrag und keine Gebühren erfordern. So dürfen Ladenbesitzer ihren Eingang mit einem kleinen Teppich und Pflanzen auf beiden Seiten verschönern, was zur Verschönerung des Stadtbildes beiträgt. Gastronomen haben die Erlaubnis, bis zu drei handbeschriebene A0-Schilder aufzustellen, um ihre aktuellen kulinarischen Highlights zu präsentieren.
Verbote zum Wohle der Gemeinschaft
Nicht alle bisherigen Praktiken werden weiterhin erlaubt sein. Kundenstopper und unnötiger Lärm sollen aus der Innenstadt verbannt werden, um eine angenehme und entspannte Atmosphäre zu gewährleisten. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, dass sich alle Besucher der Innenstadt wohlfühlen und die Umgebung genießen können.
Unterstützung durch die Verwaltung
Die Verwaltung versteht sich dabei als kreativer Dienstleister, der gerne bei der Umsetzung der neuen Regelungen unterstützt und dabei hilft, individuelle Lösungen zu finden. Ziel ist es, eine Innenstadt zu schaffen, die sowohl für Gewerbetreibende als auch für Besucher attraktiv und einladend ist.
Für weitere Informationen und Unterstützung steht das Liegenschaftsamt Nürnberg zur Verfügung. Weitere Details finden Interessierte auf der Website: www.liegenschaftsamt.nuernberg.de.