Wettbewerbsfähigkeit des Mittelstands verbessert

Im Mai konnte im Deutschen Bundestag das Gesetz zur Modernisierung der Körperschaftsteuer beschlossen werden. Darin enthalten ist meine langjährige Forderung für eine Option für Personenhandelsgesellschaften zur Körperschaftsteuer. Konkret bedeutet das: Personenhandelsgesellschaften können sich wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen.

Gewinne einer Personenhandelsgesellschaft (OHG, KG oder GmbH & Co. KG) unterliegen beim jeweiligen Gesellschafter in der Spitze einer Steuerbelastung von rund 46%. Mit Ausübung der neuen Optionsmöglichkeit können solche Gesellschaften die Gewinne zunächst auf Unternehmensebene mit einem Steuersatz von rund 30% versteuern (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer). Der Vorteil ist deutlich: für thesaurierte, d.h. die im Unternehmen verbleibende Gewinne kommt es zu einer wesentlich niedrigeren Besteuerung um ca. 16%, so dass mehr Geld für Reinvestitionen zur Verfügung steht. Mit mehr Liquidität können die Unternehmen notwendige Investitionen, beispielsweise in Digitalisierung oder in Internationalisierung oder auch in den Klimaschutz vornehmen.

Gerne hätte die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und auch ich persönlich die dringend erforderlichen Verbesserungen bei der Begünstigung nicht entnommener Gewinne für die übrigen Personengesellschaften und Einzelunternehmen beschlossen. Damit wäre es allen Personengesellschaften und Einzelunternehmen möglich gewesen, mit noch weniger bürokratischem Aufwand eine niedrigere Belastung für nicht ausgeschüttete Gewinne zu erzielen. Leider haben sich der Bundesfinanzminister und die SPD vehement geweigert, diese so dringend benötigte Verbesserung für die deutschen Familienunternehmen mitzumachen. Dieses Gesetz zur Modernisierung der Körperschaftsteuer ist der erste Schritt hin zu einer rechtsformneutralen Besteuerung. Das ist ein wichtiger Schritt für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit unseres Mittelstandes. Steuerpolitik ist eben auch Standortpolitik. 

Das Gesetz zur Modernisierung der Körperschaftsteuer enthält noch weitere wichtige Maßnahmen, die insbesondere pandemiebedingt vorgenommen wurden. Die Reinvestitionsfrist bei der Übertragung stiller Reserven (§ 6b EStG) wird mit dem Gesetz um ein Jahr verlängert. Bisher muss der Gewinn aus der Veräußerung eines im Betriebsvermögen gehaltenen Gebäudes innerhalb von vier Jahren reinvestiert werden, um die stillen Reserven nicht aufzudecken. Aufgrund der Pandemie haben wir diesen Zeitraum verlängert, wenn die Investition in die Jahre 2020 und 2021 fallen würde. 

Auch beim Investitionsabzugsbetrag wird die Investitionsfrist verlängert. Derzeit gilt, dass steuerpflichtige Rücklagen in Höhe von bis zu 50 Prozent der Kosten künftiger Investitionen steuerlich geltend machen können. Dafür müssen sie allerdings innerhalb von drei Jahren die Rücklagen entsprechend investieren. Auch hier haben wir wegen der Covid19-Pandemie diesen Zeitraum um ein Jahr verlängert, wenn die Investition in den Jahren 2020 oder 2021 getätigt werden muss. Damit entlasten wir Unternehmen, indem diese ihre Investitionen auf die Zeit nach der Corona-Krise verschieben können.

Mit diesem Gesetz vollziehen wir zudem die Globalisierung des Umwandlungssteuergesetzes für Umwandlungen von Körperschaften. Bisher waren grenzüberschreitende Verschmelzungen sowie Formwechsel und Spaltungen von Körperschaften nur innerhalb des EU/EWR-Raums möglich. Künftig sind solche Umwandlungen auch für Körperschaften aus Nicht-EU/EWR-Staaten steuerneutral möglich.

Damit unsere mittelständische Wirtschaft im internationalen Steuerwettbewerb bestehen kann, sind noch weitere Schritte hin zu einer Modernisierung des Unternehmenssteuerrechts erforderlich. Neben der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit müssen wir die Bürokratie abbauen und Strukturen verbessern. Damit das gelingt, brauchen wir auch in der Zukunft einen klaren Kurs, der unserer Wirtschaft stärkt, statt sie zu belasten oder gar sie gar unter Generalverdacht zu stellen.

Die SPD, die Linken und vor allem auch die Grünen fordern in ihren Wahlprogrammen für die Bundestagswahl höhere Spitzensteuersätze, die Abschaffung der Abgeltung von Kapitalerträgen sowie die Einführung einer Vermögensteuer. Es wird sogar über eine neue Form eines Lastenausgleichs für Grundstücks- und Immobilienbesitzer diskutiert. Damit gefährden sie alle nicht nur den wirtschaftlichen Aufschwung nach der Krise, weil der Mittestand dann kein Geld mehr für Investitionen hätte. Die Besteuerung von Unternehmensvermögen greift vor allem auch in die Substanz der deutschen Wirtschaft und vieler Privatleute an, da eine Vermögensbesteuerung oder ein Lastenausgleich unabhängig davon anfällt, ob die Unternehmen hohe oder geringe Gewinne oder gar Verluste machen. Wenn dieser Weg eingeschlagen wird, werden die Verbesserungen des Körperschaftsmodernisierungsgesetzes wieder zunichte gemacht. Substanzbesteuerung ist immer der falsche Weg. Es gilt das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. 

In den nächsten Wochen und Monaten liegen spannende Diskussionen vor uns, welchen Kurs Deutschland in der Zukunft einschlagen wird. Deutschland darf im internationalen Wettbewerb nicht auf das Abstellgleis geraten. Als finanz- und haushaltspolitischer Sprecher der CSU im Deutschen Bundestag werde ich mich auch weiterhin mit ganzem Einsatz dafür stark machen, dass unser deutscher Mittelstand, um den uns die ganze Welt beneidet, auch in der Zukunft eine Chance hat. Wir brauchen daher auch weiterhin eine starke Stimme in Berlin!

Ihr Sebastian Brehm MdB
Finanz- und Haushaltspolitischer Sprecher der CSU im Bundestag 

Sebastian Brehm, Bundestagsabgeordneter

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