Fahrradstraßen – Worauf sollte man achten? – Der ADAC Nordbayern gibt einen Überblick über Fahrradstraßen

Radfahren liegt im Trend und gewinnt vor allem in der Stadt immer stärker an Bedeutung. Gesondert ausgewiesene Fahrradstraßen sollen hier einen Bei-trag leisten und die Sicherheit bzw. Attraktivität des Radverkehrs steigern. 

Fahrradstraßen in Nürnberg 

Nürnberg möchte im Rahmen der Kampagne „Nürnberg steigt auf“ den Anteil des Fahrrads an den in der Stadt genutzten Verkehrsmitteln auf 20 Prozent anheben. Die erste wurde am Rennweg 2019 errichtet. Aktuell sind insgesamt zwölf Fahrradstraßen mit einer Gesamtlänge von 15 Kilometern im Stadtgebiet geplant. Im letzten Jahr umfasste das vom Nürnberger Stadtrat beschlossene Konzept den Bau von Fahrradstraßen am Hummelsteiner Weg, der Muggenhofer Straße, der Sandratstraße, der Wilhelm-Spaeth-Straße sowie den Bauabschnitt 1 an der Gleißhammerstraße. In diesem Jahr soll neben dem 2. Bausabschnitt in der Gleißhammerstraße in der Humboldtstraße eine weitere Fahrradstraße eingerichtet werden. Ein aktueller Stand der Projekte ist unter https://www.nuernberg.de/inter-net/soer_nbg/radwege.html zu finden, das Konzept unter https://www.nuern-berg.de/internet/verkehrsplanung/fahrradstrasse.html. 

„Die Planung von Radverkehrsanlagen sollte stets im Netzkontext erfolgen und da-bei unbedingt auch die anderen Verkehrsteilnehmergruppen berücksichtigen,“ so Jürgen Hildebrandt vom ADAC Nordbayern. „Zentral ist auch, dass die Verkehrssicherheit an den Knotenpunkten gewährleistet ist, z.B. durch entsprechende Vorfahrtsregeln.“ 

Allgemeine Regeln auf Fahrradstraßen 

Fahrradstraßen sind namensgemäß Radfahrern vorbehalten, es sei denn das Zusatzzeichen PKW/Kraftrad frei ist installiert. Zudem dürfen Elektrokleinstfahrzeuge (so-genannte E-Scooter) die Fahrradstraßen ebenfalls befahren. Für alle Nutzenden gilt eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 km/h. Darüber hinaus dürfen Radfahrende auf einer Fahrradstraße nebeneinander fahren und erhalten Vorrang gegen über anderen Verkehrsmitteln. Sofern keine anderweitige vorfahrtsregelnde Beschilderung vorhanden, gilt „rechts-vor-links“. Situation in Nürnberg: Die Stadt Nürnberg erklärte in diesem Zusammenhang die „rechts vor links“ -Regelung im Zuge von Fahrradstraßen für aufgehoben. Ungeachtet einer rechtlichen Bewertung, ist dies aus Sicht eines zügigeren Vorankommen der Radfahrenden zu begrüßen. 

Beim Einfahren in eine Fahrradstraße rät der ADAC Nordbayern e.V. alle Verkehrsteilnehmer zu besonderer Umsicht. Ist eine Fahrradstraße für Autos freigegeben, müssen diese ihre Geschwindigkeit an die Radfahrenden anpassen und dürfen dort auch parken, es sei denn dies ist durch eine Beschilderung explizit untersagt oder eingeschränkt.

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