Wird in dieser Saison noch Fußball gespielt?

Eine Einigkeit gibt es bei so vielen Themen im Pandemie-Management nicht. So auch im bayerischen Amateurfußball, wo einerseits die Hoffnung auf eine Beendigung der Saison 2019/21 auf dem Platz noch lebt, andererseits Rufe nach einem sofortigen Abbruch laut werden – obwohl dieser laut gültiger Verbandsspielordnung aktuell nicht möglich scheint. Es könnte aber auch auf einen Mittelweg hinauslaufen.

Anfang März traten Veränderungen in der Spielordnung des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) in Kraft. Gerade im §93 („Abbruch-Paragraphen“), der im August 2020 in die Spielordnung aufgenommen wurde, gab es weitere Anpassungen, die noch mehr Flexibilität und Spielraum schaffen sollen, um die akut bedrohte Saison zumindest nicht aufgrund von Verbandsregularien abbrechen zu müssen.

Stand bislang „ein zusätzliches Spiel während der Woche“, so könnten die Spielleiter nun alle zwei Tage ein Verbandsspiel ansetzen. Neu ist auch, dass die Spielleiter nicht mehr an eine chronologische Reihenfolge bei der Spielansetzung gebunden wären, sondern letztlich frei entscheiden könnten. „Es wäre nun also möglich, dass man für Auf- und Abstieg relevante Spiele vorzieht. Dies bringt zusätzliche Flexibilität“, erklärt Mittelfrankens Bezirksspielleiter Thomas Jäger gegenüber fussballn.de, betont aber zugleich, dass dies zunächst einmal theoretische Möglichkeiten seien, aber nicht heißen muss, dass irgendwann Mannschaften definitiv drei oder gar vier Spiele pro Woche austragen müssten.

Spielen was geht – Abrechnung am 30.6.

Der §93 lässt grundsätzlich weitere Spielräume, die trotz des aktuellen Spielverbots noch gegen einen Abbruch sprechen. So heißt es in der Spielordnung: „Als Abbruchtag gilt jener Tag, den der Verbands-Vorstand aufgrund einer staatlichen oder kommunalen Verfügungslage oder aufgrund Verhinderung durch eine höhere festlegt und nach dem keine weiteren Spiele mehr stattgefunden haben.“ Diesem Grundsatz würde nach aktueller Verfügungslage ein Saisonabbruch entgegenstehen, unabhängig davon, ob das Spieljahr bis zum 30.6.2021 tatsächlich komplett zu Ende gebracht werden könnte.

Ein Beispiel: Sollte es seitens der Politik grünes Licht für Wettkämpfe ab dem 15.6.2021 geben, dann würde ab diesem Zeitpunkt bis zum festgesetzten Saisonende am 30.6.2021 gespielt und dann ein Schlussstrich, notfalls mit Erstellung einer Tabelle nach Punkt-Quotienten, gezogen.

Fabian Frühwirth, BFV-Pressesprecher, erklärt, dass ein Abbruch solange nicht möglich ist, solange es noch kein Verbot bis zum geplanten Saisonschluss Ende Juni gibt. „Grundsätzlich ist der Verband verpflichtet, einen Spielbetrieb anzubieten und diesen zu organisieren – es sei denn, dem stehen nachweisliche Gründe (z.B. staatliche Vorgaben/Verbote) entgegen. Alles andere würde rechtlich angreifbar sein.“

Seitens des BFV hält man weiter an einem Saisonende auf dem Platz fest, in der Hoffnung, dass vielleicht im Mai oder spätestens im Juni doch noch der Ball rollen darf und das eine oder andere Spiel der dann zwei Jahre andauernden Saison noch gespielt werden kann. Ob man noch von Gerechtigkeit sprechen kann, wenn nach dieser langen Pause noch eine Wertung erzielte werden soll, das liegt freilich im Auge des Betrachters.

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