Bis 15. Februar weiterhin Corona-Lockdown in ganz Deutschland

Bund und Länder haben sich am 19. Januar zusammengetroffen, um den weiteren Weg in der Corona-Krise festzulegen. Viele der neuen zusätzlichen Maßnahmen galten schon vorher in Bayern.

Einen Tag später, am 20. Januar, kamen der Bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder (CSU), der Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), der Kultusminister Dr. Michael Piazolo (Freie Wähler) und der Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) per Video-Konferenz zusammen, um die Beschlüsse vom Vortag umzusetzen und den bestehenden Lockdown bis zum 15. Februar zu verlängern.

Kindertagesstätten und Schulen bleiben weiterhin geschlossen. Für Schüler aus Abschlussklassen gilt eine Ausnahme. Abiturienten und Berufsschüler, die vor Ostern vor ihren Prüfungen stehen, sollen, wenn das Infektionsgeschehen es zulässt, ab 1. Februar Wechselunterricht erhalten. Dabei soll das Vorrücken auf Probe möglich sein, ebenso das freiwillige Wiederholen. Zusätzliche Schuljahre werden nicht auf die Gesamtschulzeit angerechnet.

„Corona bedeute einen absoluten Dauerstress für uns alle“, betonte Söder zu Beginn der Pressekonferenz. „Auch wenn die Zahlen momentan leicht sinken, gibt es keinen Grund zur Entwarnung – ein Abbruch der Maßnahmen wäre ein fataler Fehler“, sagte der Ministerpräsident. Die beschlossenen Maßnahmen der Bund-Länder-Zusammenkunft am Vortag, wird Bayern jedoch nicht verschärfen. Die von Bund und Ländern beschlossene Pflicht zum Tragen zuverlässigerer Masken, wird in Bayern bereits seit 18. Januar mit dem Tragen von FFP2-Masken erfüllt. Neu ist jedoch, dass die FFP2-Masken jetzt auch bei Gottesdiensten getragen werden müssenr. Ab wann das bei uns Pflicht wird, steht noch offen.

Weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am 19. Januar das generelle Alkoholverbot in der Öffentlichkeit wieder gekippt hat, wird es ab jetzt von den einzelnen Kommunen geregelt. Diese werden in Zukunft die öffentlichen Plätze festlegen, an denen weiterhin das Alkoholverbot gilt.

Die bestehenden Regeln, wie die Ausgangssperre von 21 Uhr abends bis 5 Uhr früh und der 15-Kilometer-Bewegungsradius, bleiben bestehen. Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstandes und zusätzlich mit einer Person eines fremden Haushaltes erlaubt.

Ministerpräsident Söder hält auch Grenzkontrollen für zwingend notwendig, wenn eine abgestimmte Corona-Politik mit den europäischen Nachbarn scheitert. Zu diesem Thema trifft sich der Europäische Rat am 21. Januar.

Wegen der inzwischen aufgetretenen Virusmutationen aus England und Südafrika muss das Einschleppen nach Deutschland unbedingt vermieden werden. Bundeskanzlerin Merkel hatte am 19. Januar bei der Sitzung in Berlin erklärt, dass auch sie Grenzkontrollen für unvermeidbar hält, um das Einschleppen von Virusmutationen zu verhindern: „Bei Einreisen aus Großbritannien müsse man dabei besonders streng sein“, so Merkel.

Neu ist die „Homeoffice-Pflicht“ zur Eindämmung der Pandemie. Am Arbeitsort müsse dringend eine Kontakt-Reduzierung stattfinden. Deshalb soll nicht mehr die Möglichkeit zur Bereitstellung eines Homeoffice-Platzes gelten, sondern die Pflicht. Arbeitgeber müssen alle Möglichkeiten ausschöpfen und ihren Mitarbeiten zur Verfügung stellen.

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