Verhandlungserfolge für die Landwirtschaft im Jahressteuergesetz – CSU setzt wichtige Änderungen durch

Das Jahressteuergesetz 2020 ist fertig verhandelt und konnte in der letzten Sitzungswoche vor Weihnachten im Bundestag und im Bundesrat beschlossen werden. Damit hat die Große Koalition ein starkes Unterstützungspaket geschnürt – für alle Alleinerziehenden, alle Ehrenamtlichen und alle, die im Home-Office arbeiten. Die CSU-Landesgruppe im Bundestag hat bei den Verhandlungen ihre Forderungen durchgesetzt und dem Gesetz ihre klare Handschrift gegeben.

Rund 85 Prozent der finanziellen Wirkung des Jahressteuergesetzes gehen auf Maßnahmen zurück, die von uns als CSU eingefordert, vorangetrieben und durchgesetzt wurden. Von der dauerhaften Entlastung Alleinerziehender durch Verdoppelung des Alleinerziehendenfreibetrags über eine neue steuerliche Home-Office-Pauschale in Höhe von 600 Euro bis zur deutlichen Erhöhung der Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale. Das sind gute Nachrichten für viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und entlasten diejenigen, die bei der Pandemie angepackt haben.

Mit dem Jahressteuergesetz wurden auch wichtige Regelungen für die Landwirte in Deutschland beschlossen. Gegenüber dem ersten Entwurf aus dem SPD-geführten Bundesfinanzministerium konnte die CSU einige zentrale Verbesserungen durchsetzen.

Auch für den Mittelstand konnten wir Maßnahmen beschließen, die mehr Liquidität und mehr Investitionskraft ermöglichen. Der Investitionsabzugsbetrag wurde vereinheitlicht. Künftig können alle Unternehmer, auch Landwirte, bis zu einem Gewinn von 200.000 Euro 50 Prozent der zukünftigen Investitionen schon im Vorfeld steuerlich geltend machen. Das ist für den Mittelstand wichtig!

Auch in zwei weiteren Punkten konnte durch Klarstellungen Rechtssicherheit geschaffen werden. So gibt es beim Thema Umsatzsteuerpauschalierung, das seit Jahren wie ein Damoklesschwert über den Landwirten hängt, jetzt endlich eine mit der EU abgestimmte Lösung. Ab 2022 können Betriebe bis zu einer Umsatzgrenze von 600.000 Euro die Pauschalierung weiter nutzen. Ich bin froh, dass wir die Pauschalierung damit zumindest für viele retten konnten. Auch alle alten Fälle sind damit abgeschlossen.

Beim § 14 EStG, der sogenannten Realteilung, haben wir durch einen Änderungsantrag für eine rechtliche Klarstellung gesorgt. Hier haben wir geregelt, dass die Realteilung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben bei Betriebsfortführung eines Teilbetriebes steuerneutral erfolgen kann. Auch das ist ein Schritt zu mehr Rechtssicherheit für die Landwirtschaft.

„Diese Verbesserungen waren mir schon lange eine Herzensangelegenheit und ich freue mich sehr, dass nun auch die Umsetzung erfolgreich ist“, so Sebastian Brehm, finanz- und haushaltspolitischer Sprecher der CSU-Landesgruppe.

Sebastian Brehm MdB

Finanz- und haushaltpolitischer Sprecher der CSU im Bundestag

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